Wer eine Immobilie besitzt, muss sich mit Hausversicherungen beschäftigen. Der Beitrag liefert Wissenswertes rund um die grundlegenden Versicherungsarten. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Haus umfassend absichern können und warum Hausversicherungen unverzichtbar sind.
Eine Hausversicherung ist für Hausbesitzer unverzichtbar. Sie bietet finanziellen Schutz gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl und Naturkatastrophen. Häufig ist eine adäquate Hausversicherung eine rechtliche Anforderung, etwa, wenn Sie Ihr Haus beleihen wollen.
Es gibt eine Vielzahl von Hausversicherungen. Dazu gehören Wohngebäude-, Hausrat-, Elementarschaden- und Glasversicherungen. Wir stellen sie im Folgenden kurz vor.
Die Wohngebäudeversicherung bietet Hausbesitzern eine fundamentale Sicherheit, indem sie Schäden am Haus, die durch Leitungswasser, Feuer, Hagel, Blitzschlag und weitere Naturereignisse wie Überschwemmungen, Schneedruck und Erdbeben verursacht werden, abdeckt. Vermieter können die Kosten der Wohngebäudeversicherung auf ihre Mieter umlegen. Die Versicherung schützt eine Immobilie einschließlich fest verbundener Teile wie der Heizungsanlage, was die finanziellen Folgen bei Schäden durch solche Risiken erheblich mindert. Für den optimalen Schutz des Wohngebäudes ist es entscheidend, dass Sie den Versicherungsumfang auf das individuelle Risiko Ihres Wohnhauses abstimmen.
Während die Wohngebäudeversicherung die Immobilie selbst absichert und deshalb eine zentrale Bedeutung für Hausbesitzer und Vermieter hat, spielt die Hausratversicherung auch für Mieter eine Rolle. Die Hausratversicherung deckt Schäden am beweglichen Eigentum in Ihrem Haushalt ab. Dies umfasst Gegenstände wie Möbel, elektronische Geräte, Kleidung und persönliche Wertsachen. Sie ersetzt Gegenstände, die gestohlen, verbrannt oder durch Wasser oder Vandalismus beschädigt wurden.
Die Elementarschadenversicherung ist ein Zusatzbaustein, den Sie zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen sollten, um weitere spezifische Risiken abzudecken. Sie tritt bei Schäden durch Naturgefahren ein, zu denen unter anderem Hochwasser, Erdrutsche, Starkregen und Erdbeben zählen. Im Versicherungsfall ermöglicht sie die Wiederherstellung oder den Ersatz Ihres Eigentums.
Die Glasversicherung, oft als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deckt spezifische Schäden an Glasobjekten ab. Diese Versicherung ist insbesondere für solche Gegenstände relevant, die in der alltäglichen Hausrat- und Gebäudeversicherung nicht oder nur teilweise abgedeckt werden. Haben Sie Kinder oder Haustiere? Dann sollten Sie über eine Glasversicherung nachdenken.
Die Glasversicherung tritt ein, wenn Glasobjekte wie Fenster, Türen, Spiegel, Glastische oder andere fest montierte Glasgegenstände zerbrechen. Hierbei wird typischerweise zwischen Mobiliar- und Gebäudeverglasung unterschieden.
Die Abdeckungen aus Glas von Photovoltaikanlagen sind nicht in jedem Vertrag automatisch mitversichert, dazu ist oft ein Zusatzbaustein notwendig. Es gibt jedoch auch Verträge, die solche Abdeckungen ohne zusätzlichen Beitrag oder Antrag abdecken.
Die Versicherung deckt nur Glasschäden ab, die darunterliegende Technik der Photovoltaikanlagen ist nicht abgesichert. Dafür treten spezielle Photovoltaikversicherungen ein.
Die Begriffe "Leistungsumfang" und "Deckungsumfang" werden oft synonym verwendet, jedoch gibt es feine Unterschiede in ihrer Bedeutung. Der Leistungsumfang meint das Gesamtpaket aller Leistungen im Schadensfall, also nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern auch die Beratung, Empfehlung von Fachbetrieben und die Abwicklung eines Versicherungsfalls. Beim Deckungsumfang sind die spezifischen Arten von Risiken und Schadensereignissen gemeint, die von einer Versicherung abgedeckt sind.
Der Deckungsumfang der Wohngebäudeversicherung umfasst typischerweise Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag und andere Elementargefahren entstehen. Der Versicherungsschutz vor Sturmschäden beinhaltet Schäden am Dach, an Fenstern und anderen Gebäudeteilen. Leitungswasserschäden entstehen durch Rohrbrüche oder defekte Wasserleitungen wie Zuleitungen zu Waschmaschinen, aber auch durch zerbrochene Aquarien oder defekte Wasserbetten.
In der Standard-Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Naturkatastrophen üblicherweise nicht abgedeckt. Um solche Ereignisse wie Hochwasser oder Erdbeben abzusichern, ist es oft erforderlich, eine separate Elementarschadenversicherung abzuschließen.
Der Leistungsumfang der Versicherung bezieht sich auf die Kostenübernahme für die erforderlichen Reparaturen, die Beseitigung der Schadensursache, Aufräumarbeiten, Abbrucharbeiten, Grundstück- und Gebäudesicherung sowie für die Trocknung der betroffenen Bereiche. Außerdem helfen Versicherungen dabei, passende Fachbetriebe zu beauftragen und übernehmen in Absprache mit den versicherten Personen die Kommunikation mit den Beteiligten zur Abwicklung des Versicherungsfalls.
Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Neubauwert des Gebäudes entsprechen, um eine adäquate Deckung im Falle eines Totalschadens zu gewährleisten. Die Summe sollte so bemessen sein, dass sie einen Neuaufbau oder eine vollständige Reparatur ermöglicht. Eine feste Versicherungssumme ist nicht ratsam, da sich die Preise für einen Hausbau verändern. Die gängige Methode zur Bestimmung ist die Verwendung des gleitenden Neuwertes, bei dem eine jährliche Anpassung der Versicherungssumme an die Wertentwicklung des Gebäudes zum Tragen kommt.
Die Beitragshöhe der Wohngebäudeversicherung wird auf der Basis des ermittelten Neubauwerts berechnet und hängt unter anderem davon ab, welche konkreten Risiken abgesichert werden sollen und wo das Haus steht.
Wenn Sie Ihr Haus modernisieren oder wertsteigernde Anbauten wie etwa einen Wintergarten vornehmen, sollten Sie die Versicherung informieren, damit die Versicherungssumme angepasst wird.
Bei der Wohngebäudeversicherung gibt es typische Ausschlüsse, die im Versicherungsvertrag festgelegt werden. Zu den grundsätzlichen Ausschlüssen gehören Schäden
Einige dieser Ausschlüsse können gegen eine zusätzliche Beitragszahlung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Die Selbstbeteiligung bezeichnet den Betrag, den Sie im Schadensfall (pro Schaden) selbst tragen müssen. Dabei gilt das einfache Prinzip: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Wägen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung sorgfältig ab, da ein hoher Selbstbehalt im Schadensfall zu spürbaren finanziellen Belastungen führen kann.
Bei der Betrachtung der Versicherungsbedingungen, speziell im Bereich der Haus- und Gebäudeversicherungen, sind einige wichtige Klauseln und Bedingungen zu berücksichtigen. Neben der expliziten Definition des Versicherungsschutzes werden Ausschlussklauseln fixiert, bei denen eine Assekuranz nicht eintritt. Zudem beinhalten Versicherungsbedingungen Regelungen rund um die Selbstbeteiligung, Anpassungsmöglichkeiten des Deckungsumfangs sowie Vorgaben zur Schadensmeldung und -regulierung. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen vor Unterschrift sorgfältig, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz Ihren Anforderungen entspricht.
Im Rahmen der Schadensfall- und Schadensregulierung gibt es mehrere Schritte, die Sie als Versicherungsnehmer beachten sollten.
Die Schadensmeldung an den Versicherer sollte so schnell wie möglich erfolgen, typischerweise innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist von drei bis sieben Tagen. Bei einigen Versicherungen wird eine "unverzügliche" Meldung am nächsten Werktag erwartet. Prüfen Sie Ihren Vertrag!
Wesentliche Angaben für die Meldung an den Versicherer beinhalten eine präzise Beschreibung des Schadens, den Zeitpunkt des Schadens, Fotos sowie nach Möglichkeit Rechnungen der beschädigten Gegenstände. Es ist ratsam, die Schadensmeldung online oder telefonisch zu erledigen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Abhängig von der Schadenshöhe und den Gepflogenheiten der Versicherung wird der Schaden entweder durch eigene Gutachter oder durch externe Sachverständige begutachtet. Diese Begutachtung dient der Feststellung des Schadensumfangs und der Ursache.
Sie als Versicherungsnehmer müssen alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen und eventuelle Schadensminderungspflichten erfüllen. Beispiel: Bei einem Rohrbruch müssen sie den Haupthahn absperren, um Schlimmeres zu verhindern.
Sobald die Versicherung die Freigabe erteilt, geht es an die Schadensregulierung. Dies kann die Reparatur, der Ersatz des beschädigten Eigentums oder eine finanzielle Entschädigung sein.
Falls eine Straftat vorliegt, zum Beispiel bei Einbruchdiebstahl, ist es erforderlich, dass Sie Anzeige bei der Polizei erstatten, um eine Versicherungsleistung zu beanspruchen.
Dokumentieren Sie die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Schaden und dessen Regulierung sorgfältig und sammeln Sie dazu sämtliche Unterlagen.
In der Bauphase einer Immobilie sind spezielle Versicherungen ratsam bzw. erforderlich: die Bauleistungsversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Die Bauleistungsversicherung deckt Risiken durch Elementarschäden wie Hochwasser, Sturm und Erdbeben ab. Auch Vandalismus und Schäden durch Konstruktions- oder Materialfehler sind versichert. Die Kosten einer Bauleistungsversicherung orientieren sich an der Bausumme.
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Wenn Sie oder Freunde und Bekannte bei Ihrem Bau mit Hand anlegen und daraus ein Schaden für die Haftpflichtversicherung entsteht, dann greift die Bauherrenhaftpflicht nur, wenn Eigenleistungen im Versicherungsschutz inbegriffen sind.
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